… für die Standorte Bitterfeld-Wolfen und Köthen
Dieses Dokument ist das Ergebnis eines gemeinschaftlichen Prozesses. Unser Ziel ist es, eine lebendige und förderliche Lernumgebung zu schaffen, in der sich jede und jeder Einzelne sicher fühlen, entfalten und das volle Potenzial ausschöpfen kann.
Die Schul- und Hausordnung dient als Kompass für unser tägliches Miteinander. Sie spiegelt unsere Werte und Prinzipien wider, auf denen unser schulisches Leben basiert. Respekt, Verantwortung, Toleranz und Integrität sind die Pfeiler, die nicht nur unsere Interaktionen leiten, sondern auch eine Grundlage für persönliches Wachstum und gesellschaftlichen Beitrag bilden.
Lasst uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem sich jeder wohl und akzeptiert fühlt, ein Ort, an dem wir voneinander und miteinander lernen. Dieses Vorwort und die folgende Schul- und Hausordnung stellen ein Versprechen dar – an uns selbst, aneinander und an unsere Zukunft.
Regelungen des Schulalltags
- Anwesenheit
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
- regelmäßig und pünktlich am Unterricht laut Stunden- bzw. Vertretungsplan teilzunehmen, (Ausnahmen bilden Verspätungen infolge Unregelmäßigkeiten öffentlicher Verkehrsmittel und Verkehrsbehinderungen auf dem Schulweg),
- die geltenden Unterrichts- und Pausenzeiten (Anlage 1) einzuhalten,
Die Sportlehrkräfte belehren die Schülerinnen und Schüler aktenkundig, dass Sportbefreiungen nur entsprechend der gültigen Bestimmungen zulässig sind. Die Kontrolle der Atteste obliegt den Sportlehrkräften. Auch bei Nachweis eines gültigen Attestes, besteht die Pflicht, zum Sportunterricht zu erscheinen.
- Fernbleiben vom Unterricht
Sollte eine Schülerin/ein Schüler oder eine Auszubildende/ein Auszubildender nicht pünktlich am Unterricht teilnehmen können, liegt es in ihrer/seiner Verantwortung die Abwesenheit für den Tag nachzuweisen.
In allen Bildungsgängen ist bei krankheitsbedingten Versäumnissen vom Unterricht oder verpflichtenden Schulveranstaltungen umgehend, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Die Nachweise sind in den Sekretariaten (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203) oder bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin einzureichen. Die Glaubhaftmachung von krankheitsbedingtem Fehlen kann nur durch eine ärztliche Bescheinigung auf der Grundlage eines Arztbesuchs bzw. einer Telefonsprechstunde gemäß den allgemeinen Vorschriften zu den Schulversäumnissen nach der Verordnung über Berufsbildende Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (BbS-VO LSA, vgl. Anlage 8) in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.
Internetkrankenscheine werden bei versäumten Leistungserhebungen nicht akzeptiert.
Unentschuldigt versäumte Leistungserhebungen gemäß Leistungsbewertungserlass 5.2.2 werden mit ungenügend und bei Nichtvorlage vorgenannter Nachweise als unentschuldigtes Fernbleiben bewertet.
Urlaub ist von Auszubildenden grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen.
Freistellungen vom Unterricht sind entsprechend der gesetzlichen Verordnung auf Antrag möglich (Anlagen 2a und 2b), stellen aber immer den Ausnahmefall dar. Über eine stundenweise Freistellung entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Mehrtägige Freistellungen bedürfen der Zustimmung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin und der zuständigen Koordinatorin. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin.
Der Antrag auf Freistellung bedarf immer der Schriftform und ist im Regelfall 14 Tage vor dem Freistellungstermin einzureichen. Freistellungen zur Verlängerung von Ferienzeiten werden grundsätzlich nicht genehmigt.
In der dualen Ausbildung sind Freistellungen spätestens drei Tage vor dem Termin mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes zu beantragen.
Die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden sind dafür verantwortlich, die durch eine Freistellung versäumten Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuarbeiten. Über unentschuldigtes Fehlen informiert der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin den Ausbildungsbetrieb. Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern werden in diesem Fall die Personensorgeberechtigte/den Personensorgeberechtigten/Erziehungsbeauftragten und bei Empfängern von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird das zuständige BAföG-Amt am vierten Tag des Fernbleibens gemäß den allgemeinen Vorschriften zu den Schulversäumnissen nach der BbS-VO LSA in der jeweils gültigen Fassung informiert.
Fehlt ein/e schulpflichtiger/e Schüler/Schülerin oder ein/e schulpflichtiger/e Auszubildender/e ohne Erklärung der Personensorgeberechtigten/Erziehungsbeauftragten sind diese unverzüglich über das Fehlen zu informieren. Bei anhaltendem Fehlen, ist innerhalb von drei Unterrichtstagen der Versuch der Kontaktaufnahme zu wiederholen. Bei Nichtzustandekommen eines Kontaktes werden Personensorgeberechtigte/ Erziehungsbeauftragten schriftlich über das unentschuldigte Fehlen informiert und ein Gesprächstermin nach 10 Unterrichtstagen vereinbart (vgl. Schulpflichtverletzungsrunderlass vom 07.02.2024).
Sofern keine Reaktion auf die schriftliche Mitteilung erfolgt, kommt es zur Meldung einer Schulpflichtverletzung nach o. g. Erlass.
- Nachholen von Leistungserhebungen
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich bei versäumten Leistungserhebungen unverzüglich mit der Fachlehrkraft in Verbindung zu setzen und einen Nachschreibetermin (Anlage 3) zu vereinbaren. Für das Nachholen der versäumten Erhebungen wird ein verbindlicher Nachschreibeplan erstellt und durch Veröffentlichung auf der Homepage bekanntgegeben.
- Schülerstammblätter
Änderungen in den Schülerstammdaten müssen unverzüglich im Sekretariat des jeweiligen Schulstandorts angezeigt werden.
- Unfälle und Verletzungen
Unfälle und Verletzungen sollen unverzüglich im Sekretariat (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203) gemeldet werden. Die Regulierung erfolgt durch die Unfallkasse des Landes Sachsen-Anhalt.
Schulgebäude und Schulgelände
- Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
Die Schülerinnen/Schüler und Auszubildenden halten die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ein.
Eingangsbereiche, Treppenhäuser und insbesondere Fluchtwege müssen grundsätzlich freigehalten werden.
Das Rauchen, gleichbedeutend für den Konsum jeder Art von elektrischen Rauchgeräten, ist in den Pausenzeiten unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes §10 nur auf den ausgewiesenen Raucherflächen erlaubt. Zigarettenreste sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Im Schulgebäude ist das Rauchen grundsätzlich verboten.
Generell verboten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind:
- Waffen jeder Art sowie Waffenattrappen (Waffengesetz in der jeweils gültigen Fassung)
- Munition jeder Art, Feuerwerkskörper, Schwarzpulver und privat mitgeführten Chemikalien
- alkoholische Getränke und Drogen
- nicht notwendige Arzneimittel
- das Tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen
- das Abspielen von verfassungsfeindlichen Audio-/ Videodateien
Es ist untersagt, Tiere auf das Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen.
Die Schule wird täglich ab 06:00 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen/Schüler und Auszubildenden dürfen sich vor und nach dem Unterricht in den Pausenbereichen aufhalten.
Für die Aufsicht im Schulgebäude gilt der Pausenaufsichtsplan. Während der Pausen sind die Klassenräume zu verschließen. Im Klassenraum verbleibende Schülerinnen/Schüler und Auszubildende sind von einer Lehrkraft zu beaufsichtigen. Die Schülerinnen/Schüler und Auszubildende sind verpflichtet, den Anweisungen des Schulpersonals und den Weisungen des Gebäudemanagements Folge zu leisten.
Mit dem ersten Klingelzeichen begeben sich die Schülerinnen/Schüler und Auszubildenden sowie die Lehrerinnen und Lehrer zu ihren Klassenräumen.
Der Personenaufzug ist nur von Schülerinnen/Schülern sowie Auszubildenden zu nutzen, bei denen eine entsprechende gesundheitliche Beeinträchtigung gegen die Nutzung der Treppe spricht.
Das Verlassen des Schulgebäudes während eines Unterrichtstages ist nur mit Genehmigung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin oder des Fachlehrers/der Fachlehrerin zulässig. Beim unberechtigten Verlassen des Schulgeländes entfällt stets eine Haftung des Landes für Personen- und Sachschäden.
Gäste unserer Schule melden sich im Sekretariat (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116 Frau Hosan, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203 Frau Richter) an.
Auszuhängende Plakate und andere Mitteilungen werden durch die Schulleitung genehmigt.
- Schulsachen, Kleidung, Wertgegenstände
Die Schülerinnen/Schüler sowie Auszubildenden melden aufgetretene Schäden sofort der Lehrkraft. Diebstähle sind im Sekretariat des jeweiligen Standorts (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203) anzuzeigen. Für den Verlust von Geld oder persönlichen Gegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
- Fahrzeuge
Die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden stellen ihre Fahrzeuge nur auf den ausgewiesenen Parkflächen ab. Hierbei ist die Parkordnung zu beachten. Es gilt die StVO. Fahrräder müssen in dem an den Standorten bereitgestellten Fahrradständer abgestellt werden.
Hinweis: Es besteht kein Versicherungsschutz. Für Schäden an den Fahrzeugen übernimmt die Schule keine Haftung. Dies gilt auch bei Diebstahl.
Unterricht
- Organisation
Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingelzeichen. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend sein, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203).
Alle Lernenden haben sich für den Sport- und fachpraktischen Unterricht vorschriftsmäßig zu kleiden.
Um einen störungsfreien Unterrichtsablauf zu gewährleisten, legt die Lehrkraft den Sitzplan sowie die notwendigen Unterrichtsmaterialien, welche im jeweiligen Unterricht von den Schülerinnen/Schülern und Auszubildenden genutzt werden dürfen fest.
Smartphones sind lautlos gestellt. Wird das Smartphone im Unterricht als Medium nicht benötigt, ist es in der Tasche aufzubewahren. Über Ausnahmen zur Verwendung entscheidet die jeweils unterrichtende Lehrkraft. Das Anfertigen von Film-, Ton und Fotoaufnahmen im Unterricht ist ohne Genehmigung der Lehrkraft nicht gestattet.
Bei Verstoß gegen diese Anordnung hat die Lehrkraft das Recht, das Handy einzuziehen. Die Rückgabe erfolgt am Ende der Unterrichtsstunde. Die Akkus privater elektronischer Endgeräte sind in der Regel nicht in der Schule zu laden. Alles Weitere regelt Punkt 10 (Digitaler Unterricht) der Schul- und Hausordnung der BbS Anhalt-Bitterfeld.
Während der Unterrichtsstunde sind die Aufnahme von Speisen sowie das Mitbringen von offenen Getränken jeglicher Art nicht gestattet. Getränkeflaschen sind unter dem Tisch abzustellen. In Fachkabinetten ist auf die Einhaltung der Kabinettsordnung zu achten.
Das Aufsuchen der Toiletten während des Unterrichts ist nur in absoluten Ausnahmen gestattet. Die Entscheidung trifft die zu unterrichtende Lehrkraft.
Der Unterricht endet mit dem Klingelzeichen.
Organisatorische Aufgaben der Lehrkräfte sind außerhalb ihrer Unterrichtsverpflichtungen zu erledigen.
- Digitaler Unterricht
Folgende Programme bilden die Grundlage der Bildungsarbeit bei Organisation, Kommunikation und Verwaltung:
- WinSchool (Schülerdatenverwaltung)
- Stueber daVinci (Stunden- und Vertretungsplan)
- LogoDidact (Administration von Computerzugängen für SuS/KuK)
- Moodle (Lernplattform)
- Homepage
zusätzlich für Lehrkräfte:
- dienstliche E-Mail
In der elektronischen Kommunikation zwischen Angehörigen der BbS Anhalt-Bitterfeld sind diese Kommunikationswege zu verwenden.
An Schultagen sollte eine Reaktion auf Anfragen in angemessener Frist erfolgen. An Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Kommunikationswege.
Der Vertretungsplan wird zwischen 07:00 und 17:00 Uhr des (Vor-)Schultages aktualisiert.
Im Online- bzw. Distanzunterricht gilt der reguläre Stunden- bzw. Vertretungsplan. Die Lehrperson als auch die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe sind zur Anwesenheit und Erreichbarkeit in Moodle verpflichtet. Die Lehrperson gestaltet in dieser Zeit eine digitale Lern-umgebung zur synchronen Kommunikation mit der Lerngruppe.
Die Kommunikation erfolgt in Big Blue Button (Moodle), per schriftlichem Chat, Audiokonferenz oder Videokonferenz.
Die Lernenden sind verpflichtet, während des Onlineunterrichts aufmerksam und durchgehend in Moodle anwesend und ansprechbar zu sein, aktiv an einem schriftlichen Chat mit der Lehrperson teilzunehmen, im Falle einer Audio- oder Videobesprechung an dieser teilzunehmen.
Die Weitergabe oder Veröffentlichung jeglicher im Online-Unterricht ausgetauschter Kommunikationsinhalte (Bild, Ton, Text) ist verboten. Jegliche Handlungen, die den gemeinsamen Unterricht stören und das Versenden von Nachrichten oder Anhängen, welche nicht zum Unterricht gehören, sind untersagt.
Die Verwendung digitaler Endgeräte in der Schule erfolgt entsprechend den Grundsätzen für einen verantwortungsbewussten Medieneinsatz unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Aufnahmen jeglicher Art von Personen – Bild und Ton – sind verboten, außer die Erlaubnis der Lehrkraft und der aufgenommenen Personen ist gegeben. Die Wahrung der Privatsphäre ist stets zu beachten!
Die Lehrkraft entscheidet über einen möglichen Einsatz persönlicher digitaler Endgeräte der Schülerinnen und Schüler. Sie kann auch verlangen, dass die digitalen Endgeräte vor dem Unterricht zentral abgelegt werden. Nur nach Aufforderung bzw. Erlaubnis durch die Lehrkraft können die digitalen Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler im vereinbarten Rahmen zu Unterrichtszwecken oder für die persönliche Organisation – Kalender-/Notizfunktion – verwendet werden.
Bei Leistungsüberprüfungen – Klausuren, Klassenarbeiten, Tests – müssen persönliche digitale Endgeräte – inklusive Uhren (Smart-Watches) – nach Aufforderung bei der Lehrkraft abgegeben werden.
Bei der Verwendung persönlicher digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts ist darauf zu achten, dass dies angemessen erfolgt und andere nicht gestört werden.
Bei Zuwiderhandlung ist es der Lehrkraft überlassen, in welcher Form sie disziplinarische Maßnahmen ergreift. Auch die Einbehaltung des persönlichen digitalen Endgerätes ist möglich. Die Rückgabe erfolgt am Unterrichtsende. Bei wiederholten Verstößen behält sich die Schulleitung weitere Maßnahmen vor.
- Verlassen des Unterrichts
Das Verlassen des Unterrichts ist grundsätzlich nur nach Beendigung der Unterrichtsstunde gestattet. Ausnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung oder im Auftrag der jeweiligen Lehrkraft möglich.
Können minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende aus gesundheitlichen Gründen nicht fortlaufend am Unterricht teilnehmen, melden sie sich unverzüglich im Sekretariat (Standort Bitterfeld, Sekretariat C116, Standort Köthen, Sekretariat Raum 203). Die Personensorgeberechtigten/Erziehungsbeauftragten werden im Anschluss informiert.
- Ordnungsdienst
Der vom Klassenleiter eingeteilte Ordnungsdienst ist für die Reinigung der Tafel und für die allgemeine Sauberkeit verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen/Schüler sowie Auszubildenden ihre Arbeitsplätze und Fachräume sauber und geordnet. Die Stühle sind hochzustellen, die Fenster zu schließen und die technischen Geräte vom Netz zu trennen. Die Lehrkraft verlässt als Letzte/r den Raum.
- Anwendung von Gewalt
In unserer Schule wird die Ausübung körperlicher und seelischer Gewalt nicht geduldet. Dies ist mit den Grundsätzen der Menschenwürde und der Achtung vor Anderen oder Andersdenkenden nicht zu vereinbaren. Auseinandersetzungen werden dadurch gelöst, in dem wir miteinander sprechen.
Wenn das nicht gelingt, muss Hilfe aus dem Lehrerkollegium oder der Schulsozialarbeit geholt werden. Wird trotzdem Gewalt in irgendeiner Art gegeneinander ausgeübt, dann wird dies sofort nach dem Schulgesetz §44 geahndet.
- Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen
Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen sind notwendige Elemente einer funktionierenden Schulgemeinschaft. Sie dienen als Leitplanken, die uns allen – Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern – helfen, den gemeinschaftlichen Raum unserer Schule respektvoll und sicher zu gestalten. Sie ermöglichen es uns, Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen.
Laut Erlass „Erziehungsmittel in der Schule“ in der jeweils gültigen Fassung ist geregelt: „Beeinträchtigt eine Schülerin/ein Schüler die Unterrichtsarbeit oder wird die Ordnung gestört, kann jede Lehrkraft ihm geeignete Erziehungsmittel anwenden, die die Schülerin/dem Schüler nachdrücklich zur Änderung ihres/seines Verhaltens auffordern. Auswahl und Einsatz von Erziehungsmitteln erfolgen dabei im Rahmen der pädagogischen Freiheit und Verantwortung der Lehrkraft sowie unter Beachtung der pädagogischen Zweckmäßigkeit und unter Wahrung der Persönlichkeit der Schülerin/des Schülers.
Als Erziehungsmittel können in Betracht kommen:
- mündliche oder schriftliche Ermahnung,
- erzieherische Gespräche mit Maßnahmen,
- Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb und an die Personensorgeberechtigten/Erziehungsbeauftragten (zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr mit vorliegender Zustimmung der Schülerin/des Schülers),
- kurzzeitiger Ausschluss aus dem Unterricht unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und aktenkundiger Belehrung,
- Auferlegung besonderer Pflichten,
- Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten,
- zusätzliche häusliche Übungsarbeiten,
- besondere schulische Arbeitsstunden unter Aufsicht,
- Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens,
- Verweisung aus dem Unterrichtsraum sowie
- Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen
Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung können getroffen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist. Die Würde der Schülerin oder des Schülers darf durch Ordnungsmaßnahmen nicht verletzt werden.
Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden, wenn Schülerinnen oder Schüler:
- gegen eine Rechtsnorm oder die Schulordnung verstoßen oder
- Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die
- zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.
Ordnungsmaßnahmen sind:
- der schriftliche Verweis,
- zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht von einem bis zu fünf Unterrichtstagen,
- Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
- Überweisung in eine andere Schule der gleichen Schulform,
- Verweisung von allen Schulen, wenn die Vollzeitschulpflicht bereits erfüllt wurde
Vor einer Ordnungsmaßnahme ist die Schülerin oder der Schüler zu hören, vor Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 6 ist den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Anhörung zu geben. In dringenden Fällen ist die Schulleitung befugt, die Schülerin oder den Schüler bis zur Entscheidung vorläufig vom Schulbesuch auszuschließen, wenn auf andere Weise die Aufrechterhaltung eines geordneten Schullebens nicht gewährleistet werden kann.
- Schlussbestimmung
Grundlage für diese Schul- und Hausordnung bildet das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.08.2018. Die aufgeführten Anlagen unter Punkt 16 werden zum Bestandteil dieser Ordnung erklärt. Die Schüler/innen sind durch die/den jeweiligen Klassenleiter/in sowohl bei Aufnahme ihrer Beschulung als auch mindestens einmal jährlich zum Schuljahresbeginn aktenkundig zu belehren.
- Anlagen
Anlage 1 Unterrichts- und Pausenzeiten
Anlage 2a FB-A 05 Freistellungsantrag Teilzeit
Anlage 2b FB-A 06 Freistellungsantrag Vollzeit
Anlage 3 FB-A 12 Anmeldung auf Nachschreiben einer Klassenarbeit
Anlage 4a Alarmplan Standort Bitterfeld
Anlage 4b Alarmplan Standort Köthen
Anlage 5 §34 Infektionsschutzgesetz
Anlage 6 §1 und §2 Waffengesetz (mit Anlagen 1 und 2)
Anlage 7 Kenntnisnahmeerklärung
Anlage 8 BbS-VO LSA
Zosgornik (Schulleiterin)









