Informationen für Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildende mit Migrationshintergrund

Sprachfeststellungsprüfung

Antrag Sprachfeststellungsprüfung

Sprachfeststellung Anmeldung Informationen

Sprachfeststellung Rechtliche Bestimmungen

 

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Schulabschlüsse im Landesschulamt einreichen, wenn Sie in Sachsen-Anhalt wohnen und die Anerkennung für eine Ausbildung oder sonstige Tätigkeit benötigen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, muss ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vorgelegt werden.

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, wird die Einstufung auf dem Niveau eines vergleichbaren deutschen Schulabschlusses geprüft. Der ausländische Schulabschluss muss ALLE Voraussetzungen des deutschen Schulabschlusses erfüllen.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig per Post .

Antrag Feststellung Gleichwertigkeit ausländischen Bildungsabschlusses

Checkliste – Unterlagen für die Anerkennung