Umsetzung der Testpflicht an der BbS Anhalt Bitterfeld

Ab dem 12.04.21  gelten  an den Berufsbildenden Schulen Anhalt-Bitterfeld folgende Regeln:

  1. Die Laien-Selbsttests sind verpflichtend und werden in der Regel in der Schule oder an einer für die Abnahme von Schnelltests zuständigen Stelle durchgeführt (siehe Ersatznachweise).
  2. Die Tests finden 2-mal pro Woche in der ersten Unterrichtsstunde des Schultages statt.
  3. Ein Schulbesuch ohne Testung wird untersagt.
  4. Das Kollegium unterstützt die SchülerInnen und Auszubildenden bei der Durchführung der Schnelltests. (https://www.teda-medical.de/antigen-test-2)
  5. Sollte bei minderjährigen Schülern ein Test positiv ausfallen, sind die Schüler im Raum C 108 (BTF) und im Raum 211 (KÖT) zu isolieren und das Sekretariat zu informieren. Das Sekretariat informiert die Personensorgeberechtigten. Volljährige Schüler verlassen das Schulgelände auf direktem Weg und informieren ihren Hausarzt über den Verdacht einer COVID-19-Erkrankung.
  6. Die Einhaltung der AHA+L-Regeln bleibt durch die Testung unberührt.
  7. Die Regeln gelten für jede Person, die sich länger als 15 Minuten auf dem Schulgelände/im Schulhaus aufhält (Lernende, Lehrende, Personal, Besucher, …).

Ersatznachweise (Ausstellungsdatum/Datum des Tests nicht älter als drei Tage) sind:

  • ärztliche Bescheinigung, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt
  • Nachweis von einer offiziellen Teststelle über negatives Testergebnis
  • qualifizierte Selbstauskunft (eidesstattliche Versicherung nach Selbsttest)

 

gez. Woischnik (Schulleiter)