Alles neu macht der M… – nein machen die Schüler der BVJ-Klassen

Noch vor dem Unterrichtsbeginn sind sie da: Die Männer von der Firma Hering Landschaftsbau GmbH Zörbig. Doch wer gedacht hat, dass die Männer den Schulhof alleine bepflanzen, der irrte. Die Schüler der BVJ-Klassen unterstützen tatkräftig. „Alles auf freiwilliger Basis!“, sagt Lehrer Rainer Schütze und nickt anerkennend. Denn bei Temperaturen um 0 Grad ist das Pflanzen der Cotoneaster (Zergmispeln) und des Ziergrases eine Herausforderung. Marek Lidke und Tobias Krüger sind fast unentwegt am Arbeiten. Schubkarren werden gehievt, Löcher ausgehoben, Holzplanken auf die Erde gelegt, um Pflanzabstände einzuhalten. In den kurzen Pausen gibt es warmen Tee und Kaffee.

Wer Lust hat, kann die Anzahl der Mispeln („kleinen Büsche“) mal schätzen. Sie liegt im vierstelligen Bereich.

L. Dietsch

Befreiung von der Präsenzpflicht

Hier die Informationen zur weiteren Vorgehensweise:

Der Schulbetrieb wird im eingeschränkten Regelbetrieb fortgesetzt. Es gibt keine Änderungen zur jetzigen Verfahrensweise. Die Landesregierung hat uns am 17.03.2021 darüber informiert, dass die Präsenzpflicht u. a. für die Berufsbildenden Schulen (einschließlich Abschlussklassen) aufgehoben wurde. Die Schüler/Auszubildende bzw. die Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern/Auszubildenden haben jeweils freitags für die kommende Woche eine Erklärung abzugeben, falls sie von der Aufhebung der Präsenzpflicht Gebrauch machen möchten. Die Erklärung erfolgt erstmals am 19.03.2021 für die Woche vom 22.03.-26.03.2021.

Darüber hinaus gelten für unsere Schule folgende Festlegungen:

Die Erklärung ist fristgemäß im Sekretariat C 116 (am Standort Bitterfeld) bzw. alternativ per Email unter kontakt@bbs-abi.bildung-lsa.de. Der Klassenlehrer vermerkt in der Anwesenheit im Klassenbuch I die Freistellung mit dem Buchstaben „F“. Die Schüler bzw. Auszubildenden wenden sich per E-Mail an den Fachlehrer. Die dienstlichen Mailadressen der Kollegen werden im Kontaktbereich der Homepage hinterlegt. Nachfolgend erhalten sie die selbständig zu erarbeitenden Unterrichtsinhalte bzw. Themenschwerpunkte. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

Werden Klassenarbeiten bzw. Tests versäumt, ist der Schüler verpflichtet, sich beim Fachlehrer über Nachschreibemöglichkeiten zu informieren. Auszubildende, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch machen möchten, werden verpflichtet, ihren Ausbildungsbetrieb über die Erklärung eigenverantwortlich in Kenntnis zu setzen. Die Schüler und Auszubildenden werden über die getroffenen Festlegungen informiert und aktenkundig belehrt.

Sonderregelungen für die Organisation von Räumen für Klassenarbeitstermine im Klassenverband werden über den Vertretungsplan veröffentlicht. Alle Praktika bleiben weiterhin ausgesetzt (ausgenommen BFS Ergotherapie und Kosmetik).

gez. Woischnik (Schulleiter)

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